Stationäre Zusatzversicherung (Krankenhauszusatzversicherung) in der PKV

Die Krankenhauszusatzversicherung war die Zusatzversicherung schlechthin, als die gesetzlichen Kassen noch vergleichs- weise gute ambulante und Zahnleistungen hatte. Heute nicht mehr so viel neu abgeschlossen, sind doch immerhin 5,3 Millionen Personen für die Wahlleistungen im Krankenhaus abgesichert.

Darunter auch viele Kinder. Frauen sind hier zu fast 60 % vertreten. Recht oft ist auch ein Krankenhaus-Tagegeld einbezogen. Dies kann aber natürlich auch als einzige Leistung im Zusammenhang mit Krankenhausaufenthalten abgesichert werden, und so sind es tatsächlich mit gut 8,5 Millionen Personen mehr als solche, die auch das 2-Bettzimmer mit Chefarzt bzw. das 1-Bettzimmer mit Chefarzt versichert haben.

Daß man das Krankenhaus frei wählen kann, ist ein weiterer Vorteil. Auch die Transportkosten zum Krankenhaus und nach Hause zurück gehören in gewissem Entfernungsrahmen zu den Leistungen.

Auch gesetzliche Kassen dürfen seit Frühjahr 2009 Zusatzversicherungen anbieten. Dies geschieht - auch bisher schon - in Kooperation mit einer PKV, oder als eigener Tarif. Allerdings ist der Berater der Kasse kein Versicherungsagent, und haftet nicht für seine Beratung wie ein solcher.

Es werden nicht mehrere Produkte zur Auswahl angeboten. Wenn es ein ureigenes Produkt der gesetzlichen Kasse ist, kommt dazu, daß keine Altersrückstellungen einkalkuliert sind, und auch sonst nicht nach den üblichen Kalkulationsprinzipien der PKV vorgegangen wird.