Ambulante Zusatzversicherungen in der PKV

Die ambulante Zusatzversicherung wird inzwischen häufiger gewählt, als die traditionelle Krankenhaus-Zusatzversicherung. Das sind über 6 Millionen Personen in 2008. Auffallend ist, daß es mehr Frauen als Männer sind (ca. 56 %). Auch viele Kinder haben einen ambulanten Zusatz-Tarif.

Damit kann man teilweise die Zuzahlungen aus der gesetzlichen Kasse auffangen. Man kann zumindest teilweise Heilpraktiker-Leistungen oder sonstige Leistungen aus dem Naturheilverfahren bzw. alternativen Heilverfahren absichern.

Oder die Leistungen für Vorsorgen aufbessern. Und man kann sich auch beim normalen Hausarzt oder Facharzt als Privatpatient behandeln lassen, und dadurch besseren und schnelleren Service genießen.

Allerdings muß man darauf achten, daß die Kasse auch bereit ist, nach dem Kostenprinzip zu leisten. Sprich, auf privatärztliche Rechnungen hin die Vorleistung der Kasse zu erbringen. Gibt es eine Vorleistung der Kasse, ist bei guten Zusatztarifen der Rest abgedeckt. Ohne Vorleistung wird meistens 50 % der Kosten abgedeckt.

Auch gesetzliche Kassen dürfen seit Frühjahr 2009 Zusatzversicherungen anbieten. Dies geschieht - auch bisher schon - in Kooperation mit einer PKV, oder als eigener Tarif. Allerdings ist der Berater der Kasse kein Versicherungsagent, und haftet nicht für seine Beratung wie ein solcher.

Es werden nicht mehrere Produkte zur Auswahl angeboten. Wenn es ein ureigenes Produkt der gesetzlichen Kasse ist, kommt dazu, daß keine Altersrückstellungen einkalkuliert sind, und auch sonst nicht nach den üblichen Kalkulationsprinzipien der PKV vorgegangen wird.